Zu diesenHierzu gehören auch Teiche in Gärten (mit einer Mindestgröße = Gebäudegrundfläche) und Flächen ehemaliger Abgrabungsgewässer, die rekultiviert sind, anderweitig genutzt werden und an denen kein Abbau von Kies/ Sand usw. vorgenommen wird. Uferbereiche werden dann nicht mehr als 262, sondern als 273 oder 471, 472 dargestellt.
352
Ausgebaute, stehende Gewässer
z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer
353
Abgrabungsgewässer
354
Teiche in Parkanlagen
nur Teiche in öffentlichen Parkanlagen
355
Fischzuchtgewässer
356
Sporthäfen
Anlegestellen und Liegeplätze sind für die Sportschifffahrt ausgelegt.
357
Sonstige Flächen
Wasserflächen die nicht den Kriterien 351-356 zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch Wasserspeicherbecken der Landwirtschaft.
fnk/seen-und-teiche.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/31 12:05 von lippeck