Code | Name | Beschreibung | Beispiel |
351 | Naturnahe, stehende Gewässer | Zu diesen Hierzu gehören auch Teiche in Gärten (mit einer Mindestgröße = Gebäudegrundfläche) und Flächen ehemaliger Abgrabungsgewässer, die rekultiviert sind, anderweitig genutzt werden und an denen kein Abbau von Kies/ Sand usw. vorgenommen wird. Uferbereiche werden dann nicht mehr als 262, sondern als 273 oder 471, 472 dargestellt. |  |
352 | Ausgebaute, stehende Gewässer | z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer |  |
353 | Abgrabungsgewässer | |  |
354 | Teiche in Parkanlagen | nur Teiche in öffentlichen Parkanlagen |  |
355 | Fischzuchtgewässer | |  |
356 | Sporthäfen | Anlegestellen und Liegeplätze sind für die Sportschifffahrt ausgelegt. |  |
357 | Sonstige Flächen | Wasserflächen die nicht den Kriterien 351-356 zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch Wasserspeicherbecken der Landwirtschaft. |  |