| Code | Name | Beschreibung | Beispiel |
| 351 | Naturnahe, stehende Gewässer | Zu diesen Hierzu gehören auch Teiche in Gärten (mit einer Mindestgröße = Gebäudegrundfläche) und Flächen ehemaliger Abgrabungsgewässer, die rekultiviert sind, anderweitig genutzt werden und an denen kein Abbau von Kies/ Sand usw. vorgenommen wird. Uferbereiche werden dann nicht mehr als 262, sondern als 273 oder 471, 472 dargestellt. |  |
| 352 | Ausgebaute, stehende Gewässer | z.B. Bade-, Boot- und Surfgewässer |  |
| 353 | Abgrabungsgewässer | |  |
| 354 | Teiche in Parkanlagen | nur Teiche in öffentlichen Parkanlagen |  |
| 355 | Fischzuchtgewässer | |  |
| 356 | Sporthäfen | Anlegestellen und Liegeplätze sind für die Sportschifffahrt ausgelegt. |  |
| 357 | Sonstige Flächen | Wasserflächen die nicht den Kriterien 351-356 zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch Wasserspeicherbecken der Landwirtschaft. |  |